Der Arbeitskreis Normentheorie ist eine internationale Gruppe von Rechtswissenschaftler:innen, die sich mit der sog. „Normentheorie“ beschäftigt. Dieses rechtstheoretische Modell geht von der Grundprämisse aus, dass zwischen der primären Verhaltensnorm, also einem Gebot oder Verbot, und der sekundären Sanktionsnorm, die unter bestimmten zusätzlichen Voraussetzungen den Verstoß gegen eine Verhaltensnorm mit einer Sanktion bewehrt, zu unterscheiden ist. Dieser Ansatz wird von zahlreichen Rechtswissenschaftler:innen – vor allem, aber nicht nur – im Strafrecht als Methode zur Auslegung des Rechts herangezogen. Seine von konkreten Strukturen und Begriffen einzelner Rechtsordnungen unabhängige abstrakte Natur ermöglicht einen rechtsordnungsübergreifenden Diskurs. Dennoch sind zahlreiche Einzelheiten umstritten, insbesondere die Modifikationen, die der Ansatz abhängig von anderen rechtsphilosophischen Prämissen erfährt.

Ziel des Arbeitskreises ist es, durch regelmäßigen Austausch das Potenzial des abstrakten normentheoretischen Ansatzes für einen internationalen Diskurs fruchtbar zu machen und auf diese Weise aktuelle und grundlegende Probleme des Strafrechts zu diskutieren, vor denen die Rechtswissenschaft in zahlreichen Rechtsordnungen der Welt steht. Im Rahmen dieses Austauschs sollen die Gemeinsamkeiten und Unterschiede normentheoretischer Betrachtungen sowie ihre Hintergründe herausgearbeitet werden, was den künftigen nationalen und internationalen Diskurs erleichtern soll.

Zu diesem Zweck veranstaltet der Arbeitskreis zum einen jährliche Tagungen, in deren Rahmen bestimmte Themenkreise auf Grundlage von Vorträgen von Mitgliedern des Arbeitskreises und renommierten Gastreferent:innen diskutiert werden. Die Beiträge der Veranstaltungen werden in der Fachliteratur veröffentlicht.

Zum anderen finden regelmäßig virtuelle Sitzungen statt, in denen u.a. das Werk einzelner Normentheoretiker:innen vorgestellt, diskutiert und gegenübergestellt wird.

Wenn Sie Interesse an der Tätigkeit des Arbeitskreises haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Die Tätigkeit des Arbeitskreises wird gefördert von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG).